Ambulante Hospizdienste

Im Mittelpunkt der hospizlichen Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst steht der schwerstkranke und sterbende Mensch sowie seine An- und Zugehörigen mit ihren individuellen Bedürfnissen. Ambulante Hospizdienste unterstützen Menschen in der letzten Lebensphase in dem häufig geäußerten Wunsch, bis zum Lebensende zu Hause oder im vertrauten Umfeld bleiben zu können.

Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit steht die ehrenamtliche Betreuung durch speziell vorbereitete Hospizbegleiter. Mit viel Engagement und einer hohen Kompetenz stehen sie den Betroffenen und den An- und Zugehörigen bei. Durch ihre Arbeit tragen sie wesentlich dazu bei, dass sich in unserer Gesellschaft ein Wandel im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen vollzieht.

Damit das Leben bis zuletzt in der vertrauten Umgebung ermöglicht werden kann, ist ein Versorgungsnetzwerk erforderlich, in dem alle in der Hospiz- und Palliativversorgung relevanten ambulanten und stationären Angebote sowie die verschiedenen Berufsgruppen eng zusammenarbeiten. Diese Aufgabe übernehmen im ambulanten Hospizdienst hauptamtlichen Koordinatoren. Die Familien erfahren hierdurch eine Entlastung.

Während der Begleitung unterstützen die Koordinatoren die Betroffenen und ihre Familie durch:

  • die Vermittlung qualifizierter ehrenamtlicher Hospizbegleiter und anderer Hilfsdienste
  • die fachkompetente Beratung entsprechend dem Krankheitsverlauf (u. a. Symptomlinderung)
  • Gesprächsangebote zur psychischen Entlastung der Erkrankten sowie der Angehörigen
  • Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung etc.
  • Trauerbegleitung

Eine Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst erfolgt Zuhause, in einer Senioreneinrichtung oder in einem Krankenhaus und ist unabhängig von einer Religionszugehörigkeit. Für die Betroffenen und deren Familien ist die Begleitung kostenlos.

Einen ersten Einblick, was Hospizarbeit kann finden sie hier: Erst wenn Sie auf das Standbild klicken, rufen Sie das Video von YouTube.com ab. Dann werden die üblichen Daten Ihres Browsers an YouTube übertragen und Cookies gesetzt.

Ambulante Hospizdienste werden unter bestimmten Voraussetzungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach § 39 a, Abs. 2 SGB V gefördert. Die dadurch nicht gedeckten Kosten des ambulanten Hospizdienstes erbringt der Träger durch Spenden. Regelungen zur Qualität der geförderten ambulanten Hospizdienste enthält die entsprechende Rahmenvereinbarung. In der Regel sind gemeinnützige Vereine Träger der ambulanten Hospizdienste. Eine Orientierungshilfe für Vorstände und Mitarbeiter/innen sowie weitere relevante Dokumente finden Sie beim DHPV.

Wenn Sie Hilfe suchen oder Interesse an einer Mitarbeit in einem ambulanten Hospizdienst haben, nehmen Sie bitte gerne und unverbindlich mit dem Hospizdienst in Ihrer Nähe Kontakt auf.