Netzwerk
Palliatives Handeln ohne Netzwerkdenken ist nicht möglich.
Akteure und Akteurinnen der Hospiz- und Palliativversorgung arbeiten auf vielfältige Weise und oft in jahrelang gewachsenen Netzwerkstrukturen zusammen, um damit Ressourcen zusammenzubringen und positive Synergieeffekte der einzelnen Versorgungsstrukturen zu erzielen.
Ziel ist es, die Unterstützung und Begleitung von schwerstkranken und von sterbenden Menschen zu verbessern.
Diese Netzwerke erstrecken sich von der Interaktion zwischen Fachkräften über die Zusammenarbeit von Einrichtungen, bis hin zur Institutionalisierung von Kooperations-verfahren mit gegenseitiger Verbindlichkeit, wie etwa im Rahmen der Finanzierung oder Förderungen durch die Krankenkassen.
Ein besonderer Schwerpunkt in der hospizlich palliativen Versorgung ist die multiprofessionelle Ausrichtung der Versorgungsangebote über die Sektoren ambulant und stationär sowie über verschiedene Disziplinen hinweg, unter Einbindung eines großen ehrenamtlichen Engagements. Durch eine koordinierte Zusammenarbeit in lokalen und regionalen Versorgungsstrukturen haben sich so über Jahre hinweg kleine und größere Netzwerke entwickelt.
Laut den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Case- und Care-Management DGCC zeigen sich professionelle Netzwerke durch Aufbau und Steuerung einer weitestgehend verbindlichen, nach Möglichkeit vertraglich geregelten, standardisierten und aufeinander abgestimmten Zusammenarbeit professioneller und freiwilliger Akteure in der Region, die Hilfe anbieten. Sie sind durch eine Steigerung von Kooperation und Koordination ein Qualitätsverbund in eine bestehende, regionale Kultur mit ihrer Haltung und Werten hinein.
Der zweite Leitsatz der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland beinhaltet die Verpflichtung, dass Versorgungsstrukturen so vernetzt und bedarfsgerecht für Menschen jeden Alters und mit den verschiedensten Erkrankungen mit hoher Qualität so weiterentwickelt werden, dass alle Betroffenen Zugang dazu erhalten. Die Angebote, in denen schwerstkranke und sterbende Menschen versorgt werden, sind untereinander so zu vernetzen, dass die Versorgungskontinuität gewährleistet ist.
Zur Umsetzung dieser Ziele soll der neue § 39d, SGB V, mit der Förderung der Netzwerkarbeit in der Hospiz- und Palliativversorgung beitragen, der 2021 im Zuge des sogenannten Gesundheits-Versorgungs-Weiterentwicklungs-Gesetzes verabschiedet wurde. In der Förderrichtlinie des Spitzenverbandes der GKV wird wie folgt auf den Leitsatz der Charta in der Präambel Bezug genommen:
Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Zur Gewährleistung der Versorgungskontinuität und ihrer hohen Versorgungsqualität ist die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten in regionalen Netzwerken erforderlich.