Nachlass-Spende: Vererben und Verfügen
Immer mehr Menschen entschließen sich, einen Teil Ihres Vermögens nach dem Tod über ihr Testament gemeinnützigen Organisationen zukommen zu lassen.
Wir möchten Sie dazu einladen, rechtzeitig aktiv zu werden und mit der Gestaltung Ihres Testaments alle rechtlichen Freiräume ausschöpfen. Das Ergebnis soll ganz in Ihrem Sinne sein, denn so können Sie über Ihr eigenes Leben hinaus die Zukunft (mit) gestalten.
Der Hospiz- und PalliativVerband Hessen e.V. ist vom Finanzamt Kassel als gemeinnützig anerkannt und deshalb von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet konkret, dass Ihr Erbe ohne steuerliche Abzüge dem von Ihnen festgelegten Zweck zugutekommt.
Wenn Sie der Überlegung Raum geben möchten, ob Sie den Hospiz- und PalliativVerband Hessen im Rahmen Ihrer Nachlassregelung bedenken, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion behandelt und – sofern gewünscht – notariell oder/und steuerrechtlich begleitet.
Der Gesetzgeber stellt diese Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei, so dass ein Erbe oder ein Vermächtnis ohne Abzug von Erbschaftsteuer dem gemeinnützigen Zweck zufließt. Spenden tragen dazu bei, die Arbeit der Hospiarbeit in Hessen dauerhaft auf ein sicheres Fundament zu stellen
Besprechen Sie dies ggf. mit Ihren Angehörigen oder mit Ihrem rechtlichen Berater bzw. Ihrer Beraterin.