Hospiz- und Palliativversorgung
Die Hospiz- und Palliativversorgung basiert auf dem Konzept des Palliative Care. Es ist hergeleitet vom lateinischen pallium (Mantel, Umhang) bzw. palliare (bedecken, lindern). Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll mit diesem Ansatz die Lebensqualität der Patienten und ihrer Familien verbessert werden, wenn sie mit einer lebensbedrohlichen Krankheit und den damit verbundenen Problemen konfrontiert sind. Dies soll durch Vorsorge und Linderung von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen und fehlerlose Erfassung und Behandlung von Schmerzen und anderen physischen, psychosozialen und spirituellen Problemen erfolgen (WHO, 2002).
Entscheidungsfindungsprozesse und therapeutische Maßnahmen werden gemeinsam mit dem Betroffenen und seiner Familie auf Augenhöhe entwickelt und getragen. Neben der medizinischen kommt vor allem der palliativpflegerischen Versorgung eine wichtige Bedeutung zu, denn oft ist hier eine große Nähe durch die häufigen Kontakte zum Patienten gegeben. Von da aus werden in der Betreuung und aus Gesprächen Bedarfe ermittelt und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen initiiert. Zum Beispiel durch die Einbindung von ehrenamtlichen Hospizhelfern, Seelsorgern, Psychologen, Sozialarbeitern oder anderen Berufsgruppen.
Das im November 2015 im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung definiert Palliative Care als Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und Sterbebegleitung als Versorgungsauftrag der Pflegeversicherung. Dies umfasst:
- den Anspruch der Versicherten auf individuelle Beratung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen von Palliative Care
- die Möglichkeit der Abrechnung von Palliativpflege durch ambulante Pflegedienste
- eine zusätzliche Vergütung von niedergelassenen Ärzten für die palliativmedizinische Betreuung
- das Angebot von Pflegeheimen zu einer gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase in Kooperation mit palliativen Leistungsanbietern
- die Möglichkeit von Krankenhäusern, ambulante Hospizdienste einzubinden.