Satzung / Ordnungen

Satzung

Die aktuelle Fassung des Hospiz- und PalliativVerband Hessen e. V. können Sie als Satzung des HPV Hessen aus 2023 (PDF) einsehen.

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Beitragsordnung

Unser Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung des Hospiz- und PalliativVerband Hessen e. V. festgelegt.

Die Beitragshöhe bemisst sich bei Hospizvereinen/-initiativen nach deren Mitgliederzahl und bei stationären Hospizen nach der Bettenzahl. Einen Anteil des Mitgliedsbeitrages pro Jahr werden dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) zugeführt, um als Dachorganisation die Hospizarbeit im Bund professionell gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten.

Die aktuell gültige Fassung unserer Beitragsordnung (PDF), ist hier hinterlegt.

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Jubiläumsordnung

Ein Vereinsjubiläum, die Würdigung einer langjährigen Mitarbeit und Ausbau der Hospizarbeit, das Engagement des Einzelnen sind besondere, feierliche Ereignisse und sollen angemessen gefeiert werden. Vereinsmitglieder sind treue, engagierte Organisationen, oder Einzelpersonen, die sich vorgenommen haben, die Hospizidee nicht nur regional, sondern auch überregional voranbringen zu wollen.

Durch ihre Mitgliedschaft beim HPV Hessen unterstützen sie die verbandspolitische Arbeit und tragen dazu bei, die Grundsätze der Hospizarbeit in Hessen zu stärken. Der HPV Hessen hat im Nov. 2023 im Rahmen seiner Mitgliederversammlung aus diesem Grund eine Jubiläumsordnung verabschiedet. Um eine Übersicht über die möglichen Ehrungen zu erhalten und um Transparenz zu schaffen werden hier.

Die Jubiläumsordnung stellt ähnlich wie die Gebührensatzung eine Ergänzung der Geschäftsabläufe des HPV Hessens dar.

Die aktuell gültig Fassung der Jubiläumsordnung (PDF)finden sie hier.

Ein Beispiel für eine Ehrung finden sie hier